Bezirksvertretung
Angermunder Mitglieder der BV 5

Martin Schilling, Beisitzer

Beisitzer
 
 


Aufgaben der Bezirksvertretung

Zu den Aufgaben der Bezirksvertretung zählen alle Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Zu nennen sind hier insbesondere Bauvorhaben auf Grundstücken über 1000 qm Fläche, die Ausgestaltung von Grünanlagen, Parkanlagen und Friedhöfen, Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen, Straßen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung, Angelegenheiten des Denkmalschutzes, die Ehrung von Personen nach der Satzung über Ehrenauszeichnungen, Kunst am Bau, Ausstellungen, Namensgebungen von Schulen, Verkehrsberuhigung, u.s.w.
 
Die Bezirksvertretungen erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der ihnen vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Seit 1994 können sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden. Bei den Beratungen über den Haushaltsplan wirken sie bei allen Haushaltsansätzen, die ihren Bezirk und seine Aufgaben betreffen, mit. Sie können dazu Vorschläge und Anregungen machen.
 
Die Bezirksvertretung ist nicht für Entscheidungen zuständig, soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, die Bedeutung der Angelegenheit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht (z.B. Flughafen, Messe) oder aber die Angelegenheit über den Stadtbezirk hinaus einheitlich und gleichmäßig zu erledigen ist.
 
Im Übrigen verbleiben beim Rat die in der Gemeindeordnung festgelegten unentziehbaren Angelegenheiten.

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